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Europäische Union und Vereinte Nationen (UNO)
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick darüber, was auf den Internetseiten der EU und der UNO zum Thema "Menschen mit Behinderungen" nachzulesen ist. Dazu gehören Deklarationen, Aktionsprogramme und juristische Dokumente – wie z. B. Richtlinien, Erlasse oder Entschließungen. Außerdem erhalten Sie Informationen zum EU-Parkausweis für Gehbehinderte, zum Europäischen Tag und zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen.
Europäische Union
Eine Übersicht über den Themenbereich "Menschen mit Behinderungen und EU" finden Sie unter:
http://europa.eu/...
Wichtige Texte der EU haben wir hier – in zeitlich rückläufiger Reihenfolge – zusammengestellt.
Europäische Strategie 2010-2020:
Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa
Die EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2010 bis 2020 legt den Schwerpunkt auf die Beseitigung von Barrieren. Die EU-Kommission hat hierzu acht wesentliche Aktionsbereiche festgelegt: Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz, Gesundheit und Maßnahmen im Außenbereich . Für jeden Aktionsbereich werden die wichtigsten Maßnahmen skizziert.
Mitteilung der EU-Kommission:
http://eur-lex.europa.eu/... (PDF)
Broschüre zur EU-Strategie, Download und Bestellung: http://ec.europa.eu/...
EU-Verordnung zu Flugreisen
Seit August 2008 ist die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität gültig. Sie sieht vor, dass keinem Menschen die Beförderung mit einem Flugzeug aufgrund seiner Behinderung verweigert werden darf. Zugleich sollen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unentgeltlich die Hilfe erhalten, die sie benötigen, um die gleichen Flugreisemöglichkeiten zu haben wie jeder andere Fluggast auch.
Text der Verordnung unter: http://eur-lex.europa.eu/...
Europäischer
Aktionsplan 2008-2009
Der
Aktionsplan der EU 2003-2010 für Menschen mit Behinderungen soll
dafür sorgen, dass mit Behinderungen verbundene Fragen in allen
relevanten Politikbereichen der EU berücksichtigt werden. Der
Aktionsplan ist in Zweijahresphasen gegliedert. Ihre politischen
Prioritäten orientieren sich an den Hindernissen, mit denen
Menschen mit Behinderungen auf dem Weg zur Gleichbehandlung
konfrontiert werden. Mit der vorliegenden Mitteilung werden die
folgenden Ziele verfolgt:
- Analyse der Entwicklung der Situation von Menschen mit Behinderungen;
- Berichterstattung über die Ergebnisse der zweiten Phase des Aktionsplans (2006-2007);
- Festlegung von Prioritäten für den Zeitraum 2008-2009.
http://eur-lex.europa.eu/... (PDF)
Europäischer Aktionsplan 2006-2007
In dem Bericht über die Situation behinderter Menschen in Europa hat
die Europäische Kommission den Aktionsplan für die Jahre 2006 bis
2007 vorgestellt. Die „aktive Integration" von behinderten Menschen
in Gesellschaft und Wirtschaft bleibt vorrangiges Ziel und soll durch eine
Reihe von Initiativen und Maßnahmen gefördert werden, u. a. durch
eine stärkere Sensibilisierung kleiner und mittelgroßer Unternehmen
für das Thema „Behinderung" und die Nutzung des Europäischen
Sozialfonds, um Menschen mit Behinderung bei der Integration in den Arbeitsmarkt
zu unterstützen.
http://eur-lex.europa.eu/... (PDF)
Chancengleichheit
für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer
Aktionsplan
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische
Parlament, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen
(30.10.2003)
Dort heißt es u.a.:
"Die Europäische Kommission will gemeinsam mit allen am Europäischen
Jahr beteiligten Partnern die Impulse und Errungenschaften des EJMB nutzen
und gleichzeitig neue und dringliche Herausforderungen angehen. In der vorliegenden
Mitteilung soll ein nachhaltiges und tragfähiges Konzept für die
Behindertenthematik in einem erweiterten Europa dargelegt werden. Die Mitteilung
soll als Bezugspunkt und Rahmen für die Festigung der
Dimension "Behinderung" in allen relevanten EU-Politiken dienen und
gleichzeitig Strategien auf nationaler Ebene fördern oder
anregen. (...) Herzstück des vorgeschlagenen Ansatzes sind folgende drei
operativen Ziele: die uneingeschränkte Anwendung der Richtlinie
zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG),
die Einbeziehung der Behindertenthematik in alle einschlägigen
Gemeinschaftsmaßnahmen und die Förderung des Zugangs für alle.
Insbesondere führt die Mitteilung einen mehrjährigen
Turnusaktionsplan für den Zeitraum bis 2010 ein. (...) Die erste Phase
dieses Aktionsplans soll nach dem Ende des EJMB einsetzen
und zwei Jahre (2004 und 2005) dauern."
http://eur-lex.europa.eu/... (PDF)
Internationaler Parkausweis für Gehbehinderte
Seit 2001 stellen die EU-Mitgliedstaaten und auch weitere europäische Länder einen standardisierten blauen Parkausweis für gehbehinderte Menschen aus. Maßgeblich ist hier eine Empfehlung des Rates
vom 4. Juni 1998. Der Ausweis ermöglicht es, die Parkerleichterungen der jeweiligen Länder zu nutzen. Den Text der Empfehlung finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/...
Weitere praktische Informationen zum EU-Parkausweis finden Sie hier.
Informationen auch in einer Broschüre der Europäischen Kommission: Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union: Bedingungen in den Mitgliedstaaten. 2009. Als Download unter: http://ec.europa.eu/...
Europäischer Tag und Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen
In der Resolution 47/3 vom 14. Oktober 1992 haben die Vereinten Nationen den 3. Dezember jeden Jahres zum Tag der Menschen mit Behinderungen erklärt. Um dieses Datum hervorzuheben, hat die Europäische Kommission 1993 den Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen eingeführt. Der Europäische Tag gibt die Möglichkeit, für die Thematik zu sensibilisieren und die europäische Kooperation zugunsten der Belange von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Aus diesem Grund unterstützt die Europäische Kommission Veranstaltungen auf europäischer oder auf nationaler Ebene. Darüber hinaus erklärte der Rat der EU das Jahr 2003 zum
"Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen", um so den 37 Millionen behinderten Menschen in der EU die Möglichkeit zu geben, europaweit auf sich und ihre Interessen aufmerksam zu machen.
EU-Jahr 2003
"Nichts über uns ohne uns" – so lautetete der Grundsatz für das EU-Jahr. Für Deutschland wurde dieser Perspektivenwechsel wie folgt formuliert:
- nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe
- nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung
- nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung
Die Auftaktveranstaltung in Deutschland fand am 21. und 22. Februar 2003 in Magdeburg statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verabschiedeten die "Magdeburger Erklärung". 182 Projekte, die unter der Mitwirkung von Menschen mit Behinderung organisiert und durchgeführt wurden, konnten in Deutschland aus den Mitteln des EJMB gefördert werden. Darunter waren die sechs zentralen Konferenzen zu den Themen Persönliche Assistenz, Barrierefreiheit, Gleichstellung, Arbeit, Gesundheit und Ethik. Weitere große Veranstaltungen waren die Sommeruniversität zu "Disability Studies" in Bremen und das Kulturfestival "Independence Days" in Mülheim an der Ruhr.
Weitere Informationen
http://www.edf-feph.org
Seite des European Disability Forum (EDF), eine Dachorganisation, die mehr als 37 Millionen behinderte Menschen in Europa repräsentiert
Selbstbestimmung und Teilhabe – ein Europa ohne Grenzen für Menschen mit Behinderungen. Dokumentation zur Fachtagung vom 20. Mai 2010 beim Landschaftsverband Rheinland. Bestellung der Broschüre unter: www.lvr.de/...
Vereinte Nationen (UNO)
Eine Grundlage der UN-Beschlüsse und -aktivitäten sind die Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948. Seitdem haben die Vereinten Nationen den Menschenrechtskatalog
schrittweise erweitert und spezifische Standards für Frauen, Kinder, Behinderte und andere Gruppen eingeführt. Die UNO hat Mechanismen eingerichtet, zum Beispiel spezielle Gremien, Berichterstatter und Programme, um diese Rechte zu fördern.
Sie unterstützt die Regierungen bei der Ausübung ihrer Pflichten.
Im Dezember 1971 wurde die Erklärung der Rechte geistig behinderter Menschen verabschiedet (Declaration on the Rights of Mentally Retarded Persons), im Dezember 1975 folgte die Erklärung der Rechte behinderter Menschen (Declaration on the Rights of Disabled Persons).
Im Dezember 2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung ein Übereinkommen über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das Abkommen ist das erste universelle
Rechtsdokument, in dem bestehende Menschenrechte an die spezifische Lebenssituation
behinderter Menschen angepasst werden. Ziel ist es, die Chancengleichheit der
weltweit 600 Millionen Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre
Diskriminierung zu unterbinden.
Das Abkommen macht deutlich, dass die verbrieften Menschenrechte behinderten
Menschen in gleicher Weise wie allen Menschen zustehen. Daher finden sich in
ihm zum einen grundlegende Normen - zum Beispiel das Recht auf Freizügigkeit.
Zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen wurden jedoch auch neue Regelungen
aufgenommen - unter anderem zur Barrierefreiheit oder zur Rehabilitation.
Zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens wird ein gesonderter Vertragsausschuss für die Rechte behinderter Menschen bei den Vereinten Nationen eingerichtet, dem die Vertragsstaaten im regelmäßigen Turnus berichten.
Text
des Übereinkommens als Download unter:
http://www.bmas.de/
Das Bundeskabinett hat im Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Informationen unter: www.bmas.de/...
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
- Die Broschüre „UN-Konvention zum Thema Behinderung“ informiert in deutscher, englischer, französischer und leichter deutscher Sprache über die UN-Konvention. Art.-Nr.: A729
Bestellung und Download unter: http://www.bmas.de/... - DVD zur UN-Konvention: Informationen in mehreren Sprachen, in leichter deutscher Sprache und in Gebärdensprache. Art.-Nr.: D729
Bestellung unter: http://www.bmas.de/...
Broschüre zur Konvention in leichter Sprache: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt. (2009)
Bestellung und Download unter: http://www.behindertenbeauftragter.de/...
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: Gesundheit für Menschen mit Behinderung – Zwischen Ansprüchen der UN-Konvention, Kostendämpfung und Wirklichkeit. Tagungsdokumentation, Berlin 2012.
Download und Bestellung unter: http://www.behindertenbeauftragter.de/...
Weitere Informationen
Leider sind die meisten Darstellungen und Dokumente der UN-Aktivitäten nicht ins Deutsche übersetzt.
http://www.un.org/
zum Thema
"Menschen mit Behinderungen" Erläuterungen zur Verankerung des Themas in den
Strukturen der UNO; zu wichtigen Beschlüssen und Aktivitäten; zu internationalen Richtlinien; zu aktuellen
Aktivitäten; außerdem Dokumente; Links etc.; alles allerdings nur in Englisch, Französisch, Spanisch
http://www.ohchr.org/
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
http://www.un.org
The Standard Rules on the Equalization of Opportunities for Persons with Disabilities, Adopted by the United Nations General Assembly, forty-eighth session, resolution 48/96, annex, of 20 December 1993